Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden euch ein, an dieser 90minütigen Online-Veranstaltung teilzunehmen:
MITBESTIMMEN BEI „KÜNSTLICHER INTELLIGENZ“?
RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN
ERFAHRUNGEN DER PERSONALRATSARBEIT
GEWERKSCHAFTLICHE PERSPEKTIVEN
Onlineveranstaltung | 3. November 2025 | 16.00 – 17.30 Uhr
KI-Anwendungen und KI-basierte Systeme halten Einzug in Bildungseinrichtungen – an allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen ebenso wie Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen und sogar in Kitas. Die Arbeit von Lehrkräften verändert sich dadurch stark. Doch halt – hier sind keine Cyborgs am Werk, sondern Menschen, die technische Anwendungen und Software aussuchen, entwickeln, einkaufen, einführen und verhandeln. Wie bei anderen Digitalisierungsprozessen und Veränderungen in der Arbeitswelt haben die Kolleg*innen in Personal- und Betriebsräten Mitbestimmungsrechte.
Doch welche Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es konkret für Personal- und Betriebsräte? Welche Rechtsgrundlagen können herangezogen werden, um gute Arbeit zu fördern und die Risiken von KI-basierten Anwendungen und Systemen zu minimieren? An welchen Stellen greifen bereits bestehende Dienstvereinbarungen zu Digitalisierung auch für KI-basierte Software/IT-Anwendungen? Und welches sind die Felder, die (neu) berücksichtigt werden müssen?
Weitere Informationen und Anmeldung:
https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/mitbestimmen-bei-kuenstlicher-intelligenz
Flyer:
